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20.10.2010

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Frankfurt - Anfrage "Urteil des Bundessozialgerichtes: bestimmte EU-Ausländer können unbefristet „Hartz IV“ bekommen"

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Auch ein Migrant, der nie in Deutschland gearbeitet hat, kann unbefristet „Hartz IV“ erhalten. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden. Die Regel gilt für Zuwanderer aus insgesamt 17 europäischen Ländern. Das Gericht wies mit seinem Urteil (Az.: B 14 AS 23/10 R) die Revision des Jobcenters Berlin Mitte ab.

In diesem Zusammenhang frage ich den Magistrat:

1. Wie viele Empfänger von sozialen Leistungen nach „Hartz IV“ sind von diesem Urteil in Frankfurt betroffen?

2. Aus welchen Staaten der EU stammen diese Empfänger von sozialen Leistungen nach „Hartz IV“ im Einzelnen?

3. Welche Kosten fallen derzeit durch die Zahlung sozialer Leistungen nach „Hartz IV“ an diesen Personenkreis pro Jahr an?

4. Welche zusätzlichen Kosten könnten pro Jahr durch das oben genannte Urteil anfallen?

NPD im Frankfurter Römer

Jörg Krebs
Stadtverordneter

www.npdimroemer.de

 

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